Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterliegt in seiner Tätigkeit den Maßgaben seiner Bestellungskörperschaft. In der Sachverständigenordnung und den Richtlinien zur Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammern ist dazu geregelt, in welcher Form Gutachten erstattet werden.
Wesentliche Merkmale sind die sorgfältige und erschöpfende Ermittlung von Beurteilungsgrundlagen, die nachvollziehbare und verständliche Begründung von Ergebnissen, die Einhaltung der „Mindestanforderungen“ an Gutachten und die persönliche Aufgabenerfüllung.
Das Haupttätigkeitsfeld ist die Erstattung von Gutachten im Auftrag von Gerichten. Durch die Kooperation mit ö.b.u.v. Sachverständigen anderer Dispzipline wie Baugrundgeologie, Tragwerksplanung, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektrotechnik, Bauphysik werden auch fachübergreifende Fragestellungen bearbeitet oder koordiniert.
Außergerichtliche Streitschlichtung/Schiedsgutachten sind geeignet, wenn es um die Aufklärung des technischen Sachverhalts geht und bei den Parteien der grundsätzliche Wille zur Konfliktlösung gegeben ist oder durch eine Schiedsvereinbarung bestimmt ist.
Ein Schiedsgutachtenauftrag wird zwischen den Parteien und dem Schiedsgutachter festgelegt, dem geht die Analyse des Sachverhalts und die präzise Klärung der strittigen Fragen voraus.
Im Rahmen von Schiedsgutachten kann der technische Sachverhalt in der Regel schnell und zielorientiert geklärt werden.
Privatgutachten dienen der Klärung von technischen Fragen, im Auftrag einer „Partei“. Dabei geht es meist um die Feststellung von Mängeln oder Schäden und die Frage nach deren Beseitigung oder Sanierung.
Gutachten im Auftrag von Versicherungen zur Klärung der Ursache, Beseitung und den Sanierungskosten von Schäden, insbesondere bei Haftpflicht- und Wasserschäden.